Bike-Leasing
Traumfahrrad leasen und bis zu 40 Prozent sparen
Durch das wachsende Angebot von Fahrradleasing bietet sich für immer mehr Arbeitnehmer und Unternehmen die attraktive Möglichkeit, ihr Traumrad ganz einfach zu leasen. Wenn Sie darüber nachdenken, ob Sie sich das Top-Modell oder die hochwertigere Ausstattung wirklich leisten wollen, dann schauen Sie sich einmal die überzeugenden Leasing-Konditionen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung an.
Durch die Verrechnung mit dem Bruttolohn lassen sich so leicht bis zu 40 Prozent im Vergleich zu einem Neuradkauf sparen. Dank des integrierten Diebstahlschutz, fährt das Thema Sicherheit immer mit. Was bleibt ist die pure Lust am Radfahren.
Maßgeschneiderte Mobilitätslösungen - auch für Unternehmen.
Wie ihre Mitarbeiter, sparen Unternehmen bei jedem Bike-Leasing in der Regel bis zu 500 Euro an Sozialabgaben über die Vertragsdauer ein. Doch abseits des enormen Sparpotenzials durch Gehaltsumwandlung und 0,25%-Besteuerung ergeben sich für Unternehmen eine ganze Reihe attraktiver Vorteile. Bringen Sie ihre Mitarbeiter durch maßgeschneiderte Mobilitätslösungen aufs Rad und fördern Sie aktiv Gesundheit und Zufriedenheit. Verbessern Sie ihr Arbeitgeber-Image und gleichzeitig die CO2-Bilanz und präsentieren Sie sich als modernes und zukunftsorientiertes Unternehmen. Wie immer beim Leasing sind Unternehmen und Mitarbeiter dank eines optionalen Rundumschutzes vollständig abgesichert.
Die Vorteile
- Wer regelmäßig mit dem Bike zur Arbeit pendelt, stärkt sein Herz-Kreislauf- und Immunsystem. Zudem verbessert der Verzicht auf das Auto die persönliche CO2-Bilanz deutlich.
- Sofern Sie über Ihren Arbeitgeber leasen, können die Kosten des Dienstrades oder Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer sowie reduzierter Lohnsteuer und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können inzwischen vom Dienstrad-Leasing profitieren.
- Sie fahren immer die aktuellen Modelle mit der modernsten Technik. Sie haben die Auswahl aus einem großen Produktsortiment von sportlich bis bequem. Außerdem können Sie Ihr Leasing Fahrrad natürlich auch unbegrenzt privat nutzen.
Die häufigsten Fragen
Vier Schritte sind nötig.
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Informieren Sie Ihre Personalabteilung
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Suchen Sie Ihr Lieblings-Bike aus
Sie können sich jedes Bike aus unserer riesigen Auswahl aussuchen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, beraten wir Sie gerne. -
Schließen Sie den Vertrag ab
Die Vertragsunterlagen werden digital übermittelt. Alles Finanzielle wird über die Gehaltsabrechnung geregelt. -
Holen Sie Ihr Fahrrad ab - Los geht der Spaß!
Jetzt können Sie 36 Monate sorglos fahren. Der maßgeschneiderte Rundum-Schutz bietet echte Sicherheit und besten Service.
Erkundigen Sie sich zunächst nach den notwendigen Infos bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wählen Sie dann Ihr Wunschbike bei uns aus oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Mit Ihnen zusammen füllen wir anschließend schnell und einfach den Leasingvertrag aus – und leiten ihn an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers weiter. Sie brauchen nun nur noch den Vertragsprozess abzuwarten, bevor Sie sich Ihr Bike abholen können.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten für das Dienstrad teilen, sie können sie aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer diese kleine Menge seines Entgeltes in eine Sachleistung um. Werden die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber übernommen, ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich ungemein größer. Hier bekommt der Angestellte das Dienstrad gewissermaßen zum Nulltarif.
Dank des z.B. bei EURORAD integrierten Rumdum-Schutzes fährt die Sicherheit immer mit. Jede Art von Schäden, Verschleißrepartur und Diebstahl sind komplett abgedeckt. Was bleibt, ist die pure Lust am Radfahren.
Über den Überlassungsvertrag verpflichtet Sie sich als Arbeitnehmer dazu, das Dienstrad nach der Leasinglaufzeit beim zuständigen Fachhändler zurückzugeben.